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AV-Vertrag

Im Rahmen der Kundenbeziehung sollte grundsätzlich zwischen dem Geschäftskunden und Björn Funke Projektmanagement eine „Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung“ geschlossen werden, um den gesetzlichen Anforderungen (auch hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung / DS-GVO) genüge zu tun.

Hierzu haben wir einen komfortablen Prozess zum Abschluss einer solchen Vereinbarung vorbereitet, den Sie jederzeit durchführen können.
 

So schließen Sie die Vereinbarung ab:

  1. Schreiben sie uns eine kurze E-Mail mit der Bitte um Zusendung unserer AV-Vertrag-Vorlage
  2. Nach dem Erhalt der Vorlage Drucken Sie diese aus.
  3. Studieren Sie den Vertrag und alle Anlagen und füllen Sie die dafür vorgesehenen Felder aus.
  4. Senden Sie das Dokument unterschrieben (In doppelter Ausführung) an uns zurück.
  5. Nach Eintreffen der unterschriebenen Dokumente werden diese gegengezeichnet und an Sie zurückgesendet.
    (Ein Exemplar des Vertrages behalten wir für unsere Unterlagen)


Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen wie gewohnt auch gern telefonisch oder Per E-Mail zur Verfügung.

 

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