Im Rahmen der Kundenbeziehung sollte grundsätzlich zwischen dem Geschäftskunden und Björn Funke Projektmanagement eine „Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung“ geschlossen werden, um den gesetzlichen Anforderungen (auch hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung / DS-GVO) genüge zu tun.
Hierzu haben wir einen komfortablen Prozess zum Abschluss einer solchen Vereinbarung vorbereitet, den Sie jederzeit durchführen können.
So schließen Sie die Vereinbarung ab:
Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen wie gewohnt auch gern telefonisch oder Per E-Mail zur Verfügung.
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